Bei Fragen zur Ihrer Anschlussfinanzierung sind unsere Experten im individuellen Prozess gerne online oder telefonisch für Sie da.
Die meisten Antworten zur Anschlussfinanzierung finden Sie hier in unseren FAQs. Wir informieren Sie hier rund um alle wichtigen Themen zur Verlängerung Ihrer Baufinanzierung und zur Vorgehensweise des hypobot.
Über Hypobot
Um Ihnen eine möglichst lange Nutzung der Website ohne Eingabe von persönlichen Daten zu ermöglichen, erzeugen wir einen Link, den Sie sich kopieren oder zusenden können. Auf diese Weise können Sie den Vorgang jederzeit unterbrechen und später oder auch über einen anderen Computer fortsetzen.
Sobald Sie uns Informationen bereitstellen, um Finanzierungsangebote zu erhalten, ist die Bereitstellung personenbezogener Daten unvermeidbar. Diese erfragen wir nur, um Ihnen ein auf Ihre Finanzierungsbedürfnisse zugeschnittenes Angebot unterbreiten zu können. Ihre Daten werden für den Angebotsvergleich und die Angebotserstellung in unserem System weiterverarbeitet und der Finanzierungsplattform Europace bereitgestellt. Europace ist der führende Marktplatz für private Immobilienfinanzierung in Deutschland. Ihre Daten werden stets verschlüsselt auf unsere Systeme im Rechenzentrum übertragen und automatisch wieder gelöscht, sobald sie nicht mehr benötigt werden.
Grundlagen der Anschlussfinanzierung
Als Umschuldung wird eine Anschlussfinanzierung bezeichnet, die mit einem Bankenwechsel verbunden ist.
Prolongation meint die Anschlussfinanzierung bei der bisherigen Bank.
- zum Ende der Zinsbindung
- während der Zinsbindung
Die Grundlage für eine Kündigung während der Zinsbindung findet sich in § 489 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Darin steht: "Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag, bei dem für einen bestimmten Zeitraum ein fester Zinssatz vereinbart ist, ganz oder teilweise kündigen, ... in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten ..."
Damit können Bankkunden, die sich für eine längere Zinsbindung entschieden haben, z.B. für 15 oder 20 Jahre, vorzeitig ohne zusätzliche Kosten, d.h. ohne Vorfälligkeitsentschädigung, ihr Darlehen kündigen.
Darüber hinaus gibt es außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten bei Immobilienverkauf oder verweigerter Kreditaufstockung, die individuell geprüft werden müssen.
Im Falle einer Kündigung von Zinsbindungen über 10 Jahre verlangt der Gesetzgeber nach § 489 BGB eine Kündigungsfrist von sechs Monaten. Achtung: Die Kündigung kann frühestens zehn Jahre und sechs Monate nach der Vollauszahlung des Darlehens (nicht: Datum des Darlehensvertrags!) wirksam werden. Die Kündigung kann bereits vorher rechtzeitig übermittelt werden.
Achtung: Wenn bei einer Umschuldung dem neuen Kreditinstitut eine sogenannte Ablösevollmacht erteilt wird, dann ist die neue Bank bei manchen Vollmachtsformularen berechtigt, die rechtzeitige Kündigung auszusprechen und bei manchen nicht. Es ist daher wichtig klarzustellen, wer das Darlehen kündigt: die neue Bank im Rahmen der Ablösevollmacht oder der Kunde selbst. Wer auf Nummer Sicher gehen will, kündigt selbst.
Wenn Sie als Selbständiger Interesse an einer Anschlussfinanzierung haben, dann können wir Ihnen natürlich trotzdem ein attraktives Finanzierungsangebot unterbreiten. Kontaktieren Sie uns bitte und wir melden uns telefonisch bei Ihnen.
Sobald die Zinsbindung eines Darlehens ausläuft, erhält man in der Regel rechtzeitig vorher ein Prolongationsangebot von seiner Bank. Allerdings können eine negative Schufa oder auch Zahlungsschwierigkeiten in der Vergangenheit dazu führen, dass das Verlängerungsangebot sehr teuer ausfällt. Grundsätzlich ist aber die Weiterführung des Darlehens sichergestellt.
Bei einer Umschuldung ist das anders. Das neue Kreditinstitut kann nicht auf Erfahrungswerte zurückgreifen, sondern muss eine eigene Kreditentscheidung treffen. Hier spielt ein negativer Schufa-Eintrag natürlich eine Rolle. In vielen Fällen wird das direkt zur Kreditablehnung führen. Manche Kreditinstitute sind jedoch bereit, individuell den Finanzierungsantrag zu prüfen.
Sollte bei Ihnen beides vorliegen – Interesse an einer attraktiven Anschlussfinanzierung und negative Schufa – dann kontaktieren Sie uns bitte, damit wir Ihnen einen individuell abgestimmten Vorschlag unterbreiten können.
Energetische Modernisierung im Rahmen der Anschlussfinanzierung
Sonderfall Forwarddarlehen
Bei einem Forwarddarlehen handelt es sich um eine Sonderform der Anschlussfinanzierung, bei der die Prolongation bei der alten Bank oder die Umschuldung bei der neuen Bank nicht sofort wirksam wird, sondern erst in der Zukunft. Es handelt sich hierbei um ein „Zins-Reservierungs-Darlehen“, mit dem man sich die Konditionen für die Anschlussfinanzierung bis zu fünf Jahre im Voraus sichern kann.
Ein Forwarddarlehen beinhaltet immer einen kleinen Zinsaufschlag als Ausgleich für die Vorlaufzeit. Je weiter der Umschuldungszeitpunkt in der Ferne liegt, desto höher ist dieser Zinsaufschlag. Folgendes Beispiel soll das verdeutlichen: Wenn ein Kunde mit zwei Jahren Vorlaufzeit ein Forwarddarlehen mit zehnjähriger Zinsbindung abschließt, dann muss die Bank zwölf Jahre lang dieses Zinsniveau garantieren können. Somit ist klar, dass solch ein Forwarddarlehen einen etwas höheren Zinssatz haben muss als ein normales 10-Jahres-Darlehen, das direkt zur Auszahlung kommt.
Das hängt von mehreren Faktoren ab. Einerseits vom soeben beschriebenen Zinsaufschlag und somit von der Vorlaufzeit sowie andererseits von der weiteren Zinsentwicklung. Geht man von stark steigenden Zinsen aus, sollte man so früh wie möglich ein Forwarddarlehen abschließen. Rechnet man mit moderat steigenden Zinsen, muss man den zu zahlenden Zinsaufschlag gegen das vermutete Zinsniveau abwägen. Bei gleichbleibenden oder gar sinkenden Zinsen ist ein Forwarddarlehen nur dann sinnvoll, wenn zu erwarten ist, dass sich die eigene Bonität in naher Zukunft stark verschlechtert, sodass man frühzeitig die Anschlussfinanzierung sicherstellen möchte.
Tipp: Sie können den Hypobot-Prozess starten, ohne ihn abzuschließen, und so auch längerfristig die Finanzierungsangebote für Ihre Anschlussfinanzierung beobachten und mit der Zinsentwicklung abgleichen.
Kurz gesagt: ja. Ein Forwarddarlehen ist ein verbindlicher Vertrag, aus dem sich normalerweise weder die Bank noch der Kunde ohne erhebliche Kosten zurückziehen können. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von Abnahmeverpflichtung. Wie sich die Zinsen in der Zeit zwischen Abschluss des Forwarddarlehens und Darlehensauszahlung verändert haben oder ob sie vielleicht sogar gesunken sind, spielt keine Rolle.
Eine Abnahmeentschädigung fällt an, sobald die Abnahme eines Forwarddarlehens durch den Kunden nachhaltig verweigert wird. Damit kann die Bank den Schaden geltend machen, der ihr entsteht, weil das Darlehen umsonst bereitgestellt wurde. Berechnet wird die Abnahmeentschädigung ähnlich wie die Vorfälligkeitsentschädigung bei einem laufenden Darlehen auf Grundlage des der Bank entgehenden Zinsertrages und zuzüglich eines Bearbeitungsentgelt der Bank.
Fall 1: Sie haben ein Forwarddarlehen für eine Umschuldung bei einem neuen Kreditinstitut abgeschlossen. Der neue Darlehensbetrag steht fest und eine Sondertilgung vor dem Umschuldungszeitpunkt würde dazu führen, dass nach Ablösung des Altdarlehens ein Restbetrag bleibt. Hier ist die Lösung sehr einfach: Sie lassen sich den Restbetrag, der nicht benötigt wird, auf Ihr Girokonto auszahlen.
Fall 2: Sie haben ein Forwarddarlehen für eine Prolongation abgeschlossen. Durch eine Sondertilgung würde auch in diesem Fall der tatsächlich benötigte Betrag den ursprünglich vereinbarten Prolongationsbetrag übersteigen. Damit gehen Kreditinstitute sehr unterschiedlich um.
- Möglichkeit 1: Analog zum vorigen Beispiel lassen Sie sich den Restbetrag, der nicht für die Verlängerung des Altdarlehens benötigt wird, auf Ihr Girokonto auszahlen.
- Möglichkeit 2: Einige Banken schließen mit Abschluss des Forwarddarlehens eine Sondertilgung im Altvertrag aus. Das wird dann etwa so formuliert: „Wurde bisher zugunsten des Darlehensnehmers ein Sondertilgungsrecht vereinbart, so wird dieses bis zum Ablauf der derzeitigen Sollzinsbindungsperiode ausgeschlossen.“ Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass die neue Darlehenssumme dem Restbetrag entspricht.
- Möglichkeit 3: Das Kreditinstitut bezeichnet den vertraglich vereinbarten Darlehensbetrag als „voraussichtliches Restkapital“ und passt diesen an, falls für den alten Vertrag noch Sondertilgungen eingehen.
Der Hypobot-Prozess
- Die eigentliche Antragsstrecke starten Sie mit dem Hochladen Ihres letzten Jahreskontoauszugs des abzulösenden Immobiliendarlehens. Alternativ kann das auch eine Saldenmitteilung sein, wenn Ihre Bank keinen ordentlichen Jahreskontoauszug erstellt. Mit diesem Dokument passiert zweierlei: Unsere Software liest möglichst viele Eckdaten zu Ihrem Darlehen aus, z.B. das Kreditinstitut, die Restschuld zum Jahresende und – wenn möglich – das Ende der Zinsbindung. Sollten manche Daten nicht vorhanden sein oder nicht erkannt werden, geben Sie diese bitte manuell in die vorgesehenen Felder ein. Mit diesen Daten ermittelt unsere Software automatisch, wie hoch der Restbetrag zum gewünschten Umschuldungszeitpunkt ist. Falls es zu der Immobilie noch ein zweites Darlehen gibt, sollten Sie im nächsten Schritt auch von diesem Darlehen den Jahreskontoauszug bzw. die Saldenbestätigung hochladen – unabhängig davon, ob Sie für dieses Darlehen eine neue Vereinbarung treffen wollen oder nicht. Am Ende des ersten Schritts können Sie die Parameter einstellen, mit denen wir nach Angeboten für Ihre Anschlussfinanzierung suchen sollen: Sondertilgung ja/nein, neue Zinsbindung, neue gewünschte Rate.
- Im nächsten Schritt fragen wir Sie nach Ihren Gehaltsnachweisen. Im Idealfall stellen Sie uns drei davon zur Verfügung, damit wir zuverlässig Ihr nachhaltiges Einkommen feststellen können. Zur Not genügt auch ein Gehaltsnachweis. Auch diese Dokumente werten wir detailliert aus, übernehmen die relevanten Daten und geben Ihnen zusätzlich die Möglichkeit, nicht vorhandene oder nicht korrekt erkannte Daten zu ergänzen bzw. nachzutragen. Sollten Sie das Darlehen gemeinsam mit einer anderen Person, z.B. mit Ihrem Lebenspartner, beantragen wollen, können Sie die Nachweise einer zweiten Person hochladen.
- Im dritten Schritt benötigen wir einige weitere Informationen zu Ihrer Immobilie und zu Ihren Einkünften und Ausgaben, um ein vollständiges Bild Ihrer Situation zu erhalten. Nun können Sie alle eingegebenen Daten nochmals prüfen und Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen, damit wir im weiteren Verlauf mit Ihnen kommunizieren können.
- Im vierten und vorletzten Schritt suchen wir gemäß Ihrer Vorstellungen nach passenden Finanzierungsangeboten, die wir Ihnen – beginnend mit dem niedrigsten Zinssatz – anzeigen.
- Im fünften und letzten Schritt können Sie das Angebot Ihrer Wahl annehmen und uns den Auftrag zur Vermittlung erteilen. Wir setzen uns mit Ihnen über die angegebene E-Mail-Adresse in Verbindung, um mit Ihnen alle weiteren, notwendigen Unterlagen zu ergänzen und Ihren Finanzierungsantrag fertigzustellen.
Falls Sie kein Finanzierungangebot erhalten, können Sie uns kontaktieren und uns nach den Gründen für die fehlenden Angebote fragen.